Daten für den Schulträger einschließlich Schulpflichtüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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9. Angaben zum Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflichen Bildungsgang und der Berufsschulpflicht sowie Name und Anschrift des Berufsausbildungsbetriebes und Datum des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb für schulpflichtige Schüler an berufsbildenden Schulen.  
9. Angaben zum Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflichen Bildungsgang und der Berufsschulpflicht sowie Name und Anschrift des Berufsausbildungsbetriebes und Datum des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb für schulpflichtige Schüler an berufsbildenden Schulen.  
=Auszug aus Schulgesetz=


=Masken und Daten, die im Trägermodul zu sehen sind=
=Masken und Daten, die im Trägermodul zu sehen sind=

Version vom 21. Februar 2019, 21:11 Uhr

Allgemeine Bemerkungen

Im aktuellen Schulgesetz ist festgelegt, dass der Träger für die Schulpflichtüberwachung zuständig ist. Folgende Daten sind dem Träger zu übertragen und laufend zu aktualisieren:

1. Vorname, Namenszusatz, Nachname, Geschlecht des Schülers;

2. Geburtsdatum, Geburtsort des Schülers;

3. Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Ortsteil) des Schülers;

4. erster Personensorgeberechtigter (Name, Vorname);

5. zweiter Personensorgeberechtigter (Name, Vorname);

6. Dienststellenschlüssel, Schulname;

7. Angaben zur Schulanmeldung (Anmeldeart, Status der Schulaufnahme) für Schüler der aktuellen und zukünftigen Klassenstufe 1;

8. Angaben zur Schulabmeldung;

9. Angaben zum Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflichen Bildungsgang und der Berufsschulpflicht sowie Name und Anschrift des Berufsausbildungsbetriebes und Datum des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb für schulpflichtige Schüler an berufsbildenden Schulen.

Masken und Daten, die im Trägermodul zu sehen sind