Rollenzuordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SAXSVS BBS
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Entsprechend der Rollendefinition können über den Menüpunkt "Extras/Rollenzuordnung" die notwendige Rolle den Nutzern innerhalb der Schule zugeordnet werden.
Entsprechend der Rollendefinition können über den Menüpunkt "Extras/Rollenzuordnung" die notwendige Rolle den Nutzern innerhalb der Schule zugeordnet werden.
Voraussetzung dazu ist, dass der Schulleiter die Lehrkräfte dafür im Schulportal freigeschaltet hat.


'''Die Rollenzuordnung kann nur durch den Schulleiter erfolgen.'''
'''Die Rollenzuordnung kann nur durch den Schulleiter erfolgen.'''

Version vom 31. März 2015, 08:39 Uhr

Entsprechend der Rollendefinition können über den Menüpunkt "Extras/Rollenzuordnung" die notwendige Rolle den Nutzern innerhalb der Schule zugeordnet werden. Voraussetzung dazu ist, dass der Schulleiter die Lehrkräfte dafür im Schulportal freigeschaltet hat.

Die Rollenzuordnung kann nur durch den Schulleiter erfolgen.

Ein Spezialfall ist die Rolle Schulleiter. Sie kann vom Schulleiter nicht entfernt und vergeben werden. Die Rolle Schulleiter einer Schule erhält die Person, die in der Schuldatenbank als Schulleiter eingetragen ist. Alle anderen Rollen können vom Schulleiter vergeben und geändert werden. Durch Auswahl der Rolle im linken Tabellenbereich werden in der Mitte alle Personen aufgelistet, denen die entsprechende Rolle zugewiesen wurde. Wurde im linken Bereich Alle ausgewählt, sind in der Mitte alle Personen aufgelistet, die im Schulportal in die Gruppe "SaxSVS-BBS-Nutzer" aufgenommen wurden. Schulleiter und im Schulportal angelegte Schulsachbearbeiter sind immer in der Liste und müssen nicht durch den Schulleiter freigeschaltet werden.

Soll eine Lehrkraft durch eine veränderte Aufgabenverteilung innerhalb der Schule keinen Zugang mehr zu SaxSVS-BBS haben, muss sie im Schulportal aus der Gruppe "SaxSVS-BBS-Nutzer" entfernt werden.