Personaldaten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SAXSVS BBS
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 26: Zeile 26:


'''In SaxSVS-BBS werden nur persönliche Daten gespeichert, die für die Bearbeitung der letzten, des aktuellen und folgenden Schuljahres notwendig sind. Es werden nicht! alle Informationen aus der LPDK übertragen, somit sind Daten vor 2012 nicht über diese Anwendung abrufbar. Diese müssen dann direkt aus der LPDK gezogen werden.'''
'''In SaxSVS-BBS werden nur persönliche Daten gespeichert, die für die Bearbeitung der letzten, des aktuellen und folgenden Schuljahres notwendig sind. Es werden nicht! alle Informationen aus der LPDK übertragen, somit sind Daten vor 2012 nicht über diese Anwendung abrufbar. Diese müssen dann direkt aus der LPDK gezogen werden.'''
=Datenschutz=
Personaldaten unterliegen dem gesetzlich verankerten Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, dies umfasst unter anderem das Recht auf:
* Auskunft zu den gespeicherten Daten und
* Berichtigung der gespeicherten Daten, bei fehlerhaften Angaben.
Zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 1. März 2007 die Handreichung zum Schuldatenschutz in Kraft gesetzt. Sie erfasst alle wichtigen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zusammen. Außerdem wurden mit dem Hauptpersonalrat Lehrer Vereinbarungen zur Umsetzungen des Datenschutzes geschlossen. Die Dokumente stehen unter Datenschutz (im unteren Bereich des Bildschirms) zur Verfügung.
In der Schule zeichnet der Schulleiter für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit Bezug auf SaxSVS-BBS betrifft dies vor allem:
* die sachgerechte Vergabe der Rechte in der Rollenzuordnung,
* die Bereitstellung der Auskünfte über die gespeicherten Daten, über den dafür vorgesehenen Bericht (siehe Punkt Berichte),
* den Schutz der Computer in der Schulverwaltung von unbefugten Zugriffen,
* den sachgerechten Umgang mit Passwörtern,
* die Belehrung über den Inhalt der Handreichung Schuldatenschutz ggf. die Verwahrung der Erklärung der Lehrkräfte, welche Schülerdaten auf privaten Computern verarbeiten wollen (siehe Datenschutz)
==Aufruf Lehrerdaten==

Version vom 17. August 2015, 10:20 Uhr

Ziel und Inhalt

In den Personalakten werden die Daten des Personals an der Schule verwaltet. Dazu gehören Lehrer, Lehramtsanwärter, kirchliche Lehrkräfte und Schulsachbearbeiter Personal, welches in Personaldaten angelegt ist, kann:

  • im Personaleinsatz geplant werden,
  • Anrechnungsstunden erhalten.

Grundsätze und Voraussetzungen

Das Personal untergliedert sich in folgende Kategorien:

Abkürzung Bezeichnung für Neuanlegen
LK Lehrer nein
LK+ Personal aus Mitteln (besonderer Vertrag) nein
kLK kirchliche Lehrkraft nein
LAA Lehramtsanwärter nein
soPers sonstige Personen, wie z.B. Schulsachbearbeiter ja, aber im Schulportal

Die Daten aller Personen außer soPers kommen aus der LPDK bzw. Gestellungsdatenbank. Im Schulmodul ist es nicht möglich, Lehrkräfte dieser Personalarten neu anzulegen, zu bearbeiten oder zu löschen. Sonstige Personen werden über die Nutzereinrichtung im Schulportal angelegt.

wichtig:

In SaxSVS-BBS werden nur persönliche Daten gespeichert, die für die Bearbeitung der letzten, des aktuellen und folgenden Schuljahres notwendig sind. Es werden nicht! alle Informationen aus der LPDK übertragen, somit sind Daten vor 2012 nicht über diese Anwendung abrufbar. Diese müssen dann direkt aus der LPDK gezogen werden.

Datenschutz

Personaldaten unterliegen dem gesetzlich verankerten Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, dies umfasst unter anderem das Recht auf:

  • Auskunft zu den gespeicherten Daten und
  • Berichtigung der gespeicherten Daten, bei fehlerhaften Angaben.

Zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 1. März 2007 die Handreichung zum Schuldatenschutz in Kraft gesetzt. Sie erfasst alle wichtigen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zusammen. Außerdem wurden mit dem Hauptpersonalrat Lehrer Vereinbarungen zur Umsetzungen des Datenschutzes geschlossen. Die Dokumente stehen unter Datenschutz (im unteren Bereich des Bildschirms) zur Verfügung.

In der Schule zeichnet der Schulleiter für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit Bezug auf SaxSVS-BBS betrifft dies vor allem:

  • die sachgerechte Vergabe der Rechte in der Rollenzuordnung,
  • die Bereitstellung der Auskünfte über die gespeicherten Daten, über den dafür vorgesehenen Bericht (siehe Punkt Berichte),
  • den Schutz der Computer in der Schulverwaltung von unbefugten Zugriffen,
  • den sachgerechten Umgang mit Passwörtern,
  • die Belehrung über den Inhalt der Handreichung Schuldatenschutz ggf. die Verwahrung der Erklärung der Lehrkräfte, welche Schülerdaten auf privaten Computern verarbeiten wollen (siehe Datenschutz)

Aufruf Lehrerdaten