Ergaenzungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Planung des Ergänzungsbereich ist immer ab dem 15.01. für das Folgeschuljahr verfügbar.
Die Planung des Ergänzungsbereich ist immer ab dem 15.01. für das Folgeschuljahr verfügbar.


==Schrittfolge der Grundbereichsberechnung==
 





Version vom 15. August 2017, 13:00 Uhr

Ziel und Umfang des Ergänzungsbereichs

Ziel

Einer Schule wird ein Nettoarbeitsvermögen zur Verfügung gestellt. Dieses Nettoarbeitsvermögen berechnet sich aus der Differenz vom Bruttoarbeitsvermögen aller Lehrer abzüglich aller Reduzierungen durch Abordnungen, Beurlaubungen, Anrechnungen, Freistellungen und Ermäßigungen. Arbeitsvermögen, welches nicht für die Abdeckung des Grundbereichs benötigt wird, muss für den Ergänzungsbereich verwendet werden.

Allgemeine Bemerkungen

Die Darstellung des Ergänzungsbereichs ist nicht stichtagsbezogen, sie bezieht sich immer auf das eingestellte Schuljahr.

Planung des Ergänzungsbereichs

Aufruf

Menü: Planung/Antrag Ergänzungsbereich

Darstellung des Ergänzungsbereichs in der Maske

Muster:

Nr. Spaltenüberschrift Bemerkungen
1 Schulart wenn schulartübergreifende Maßnahmen geplant sind, kann das Feld leer bleiben
2 vorgesehene Maßnahme in diesem Freitextfeld wird eine kurze Beschreibung der Maßnahme eingetragen
3 beantragte Stunden durch Schule Eintragunge des geplanten Arbeitsvermögens für die entsprechende Maßnahme
4 Bemerkungen in dieses Feld können weitere vertiefende Bemerkungen eingetragen werden (bspw. bei schulartübergreifenden Maßnahmen die beteiligten Klassen oder Schularten)
5 Summe der beantragten Stunden dieser Bedarf (Stunden) muss nach Planung des 2. Stichtages mit dem Personaleinsatz innerhalb der Schule weitestgehend übereinstimmen.
6 Speicherdatum bei jedem Speichern wird im Kopfbereich der Tabelle das Datum aktualisiert


Bemerkungen:

  • Die Eingabe sollte nach Wichtung erfolgen. Mit Hilfe der rechten Maustaste (Kontextmenü) können Zeilen erstellt und gelöscht werden.
  • Bei der Planung sollten alle Spalten ausgefüllt werden.
  • Bei schulartübergreifenden Maßnahmen kann der Eintrag in der Spalte Schulart leer bleiben.
  • alle nicht genehmigten EB-Maßnahmen müssen nach dem 2. Stichtag gelöscht werden

Die Planung des Ergänzungsbereich ist immer ab dem 15.01. für das Folgeschuljahr verfügbar.